Leipzig, 22.05.2017

Bedrohung

Laut einer Parlamentsabfrage wurde wegen Bedrohung gegen unbekannt ermittelt. Demnach wurden sich in einem Schreiben an eine Wohnungsbaugenossenschaft negativ über die Flüchtlingspolitik und die Beteiligung der Adressatin daran geäußert. Das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Projekt:
Ort:
Leipzig
Quellen:
  • Kleine Anfrage