Leipzig, 10.09.2017

Beleidigung und Versuch der gefährlichen Körperverletzung

Laut einer Parlamentsabfrage wurde wegenBeleidigung und dem Versuch der gefährlichen Körperverletzung gegen eine männliche Person ermittelt. Demnach wurde eine Kundin als "Nigger" bezeichnet und es wurde versucht die Frau auf die Straße zu schubsen. Das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Projekt:
Ort:
Leipzig
Quellen:
  • Kleine Anfrage