Naunhof, 16.10.2017

Wange mit Hakenkreuz bemalt

Laut einer Parlamentsabfrage wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegendrei männliche Personen ermittelt. Demnach haben die drei Personen die Wange eines Mitbewohners ihrer Jugendeinrichtung mit einem Hakenkreuz bemalt. Das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Projekt:
Ort:
Naunhof
Landkreis:
Leipzig (Landkreis)
Quellen:
  • Kleine Anfrage