Leipzig, 08.03.2018
"Sieg Heil"-Ruf
Weil er in der Öffentlichkeit "Sieg Heil" gerufen haben soll, wurde ein Erwachsener im Mai 2018 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt.