Oschatz, 01.04.2018

Körperverletzung

Laut einer Parlamentsabfrage wurde wegen Körperverletzung gegenunbekannt ermittelt. Demnach wurde ein afghanischer Jugendlicher mehrfach tätlich angegriffen. Das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Projekt:
Ort:
Oschatz
Landkreis:
Nordsachsen
Quellen:
  • Kleine Anfrage