Delitzsch, 18.04.2018
Schlägerei und rassistische Äußerungen
Laut einer Parlamentsabfrage wurde wegen Körperverletzung gegenunbekanntermittelt. Demnach wurde mindestens eine Person als "Scheiß Türke" bezeichnet und körperlich angegriffen. Das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.