Oschatz, 17.06.2018
Rassistische Zettel an Wohnungstür
Laut einer Parlamentsabfrage wurde wegen Beleidigung gegeneine männliche Person ermittelt. Diese hatte Zettel mit rassistischen Äußerungen an der Wohnungstür einer türkischen Familie angebracht. Das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.