Leipzig, 02.08.2018

Antisemitische E-Mail

Laut einer Parlamentsabfrage wurde wegen Bedrohung gegeneine männliche Personermittelt. Demnach wurden Todesdrohungen im Zusammenhang mit antisemitischen Äußerungen per E-Mail verschickt. Das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Projekt:
Ort:
Leipzig
Quellen:
  • Kleine Anfrage