Leipzig, 02.08.2018
Antisemitische E-Mail
Laut einer Parlamentsabfrage wurde wegen Bedrohung gegeneine männliche Personermittelt. Demnach wurden Todesdrohungen im Zusammenhang mit antisemitischen Äußerungen per E-Mail verschickt. Das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.