Torgau, 24.09.2018

Urteil nach Mordversuch

In Fall des versuchten Mordes an einem Syrer am 7. Juli 2017 im nordsächsischen Torgau ist nun am Landgericht Leipzig ein Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte Kenneth E. wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu 13 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Syrer wurde damals von zwei Kugeln aus geringer Entfernung im Oberkörper getroffen und überlebte nur knapp. Der vorsitzende Richter Jagenlauf kam auch zu dem Schluss, dass der Angeklagte rechtes Gedankengut vertrete, bereits bei der Hausdurchsuchung im Verlauf der Ermittlungen wurden Gegenstände mit Hitler-Motiven gefunden. Auch einige Zeugen traten in rechter Szenekleidung vor Gericht auf. Ob seine Gesinnung letztendlich aber ausschlaggebend für die Tat war, sei nicht abschließend zu klären gewesen und konnte deswegen nicht als strafverschärfend gewertet werden.

Projekt:
Ort:
Torgau
Landkreis:
Nordsachsen
Quellen:
  • Presse