Leipzig, 22.12.2018

"Sieg Heil" und Körperverletzung

Laut einer kleinen Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz zu rechten Straftaten in Sachsen wurde eine Person wegen Körperverletzung in Tatmehrheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt. Er hatte "Sieg Heil" gerufen und einer nichtdeutschen Person in den Arm gekniffen.

Projekt:
Ort:
Leipzig
Quellen:
  • Kleine Anfrage