Torgau, 23.01.2019
Hakenkreuze in Auslage
Eine Person wurde laut einer Kleinen Anfrage zu den juristischen Folgen rechter Straftaten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 23. Januar 2019 in Torgau in der Auslage eines An- und Verkaufs Postkarten mit dem Bildnis Adolf Hitlers und Bücher mit Hakenkreuzen gezeigt.