Leipzig, 24.01.2019
"Sieg Heil" auf Fahrrad
Eine Person wurde u.a. wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt, weil er am 24. Januar 2019 in Leipzig öffentlich mit einem Fahrrad fuhr, auf dessen Felge der Schriftzug ,"Sieg Heil" aufgemalt war.