Dresden (Friedrichstadt), 01.05.2019

Verdacht der Volksverhetzung bei 1. Mai-Demonstration der NPD

Während der Abschlusskundgebung der 1. Mai-Demonstration der NPD stellte die Polizei die Personalien von zwei Rednern fest, da diese die Parole "Migration tötet" verwendeten. Gegen beide Personen wurden Ermitllungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Bereits vor der Demonstration wurde eine Gefährderansprache mit der Demonstrationsleitung durchgeführt, bei der darauf hingewiesen wurde, dass die Parole aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weder auf Plakaten, noch durch Sprechchöre oder Reden verbreitet werden dürfe. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erging aufgrund eines Antrags der NPD, mit dem die Partei die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots mit besagter Parole im Vorfeld der Europawahl durchsetzen wollte. Das Gericht sah den Vorwurf der Einschränkung der Meinungsfreiheit als nicht gegeben an und bestätigte damit auch die Einschätzungen des Verwaltungsgerichts Mainz sowie des Oberverwaltungsgerichts Koblenz: Beide hatten entschieden, dass die Wahlwerbung den Tatbestand der Volskverhetzung erfüllt.

Projekt:
Ort:
Dresden
Ortsteil:
Friedrichstadt
Quellen:
  • Presse