Bautzen, 02.07.2019
Verfassungswidriges Tattoo
Ein Besucher eines Freizeitparks in Großwelka verständigte die Polizei, nachdem ihm ein Mann aufgefallen war, der ein verfassungswidriges Tattoo zur Schau trug. Die Beamt*innen stellten den 30-jährigen Verdächtigen und inspizierten dessen Tattoos. In der Folge leiteten sie ein Verfahren wegen des Verdachts auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein und verwiesen den Mann des Geländes.