Dresden, 05.07.2019
Belohnung und Billigung von Straftaten durch Sympathisant*innen von PEGIDA
Nach einem Bericht des Fernsehmagazins "Kontraste" vom 4. Juli teilte die Polizei Sachsen am darauffolgenden Tag via twitter mit, dass sie "ein Ermittlungsverfahren wegen Belohnung und Billigung von Straftaten gemäß §140 StGB eingeleitet" habe. Grund für die Ermittlungen sind Aussagen von Teilnehmer*innen einer Kundgebung des PEGIDA-Fördervereins e.V.: Auf Nachfrage des Fernsehteams hatten sich mehrere Personen verächtlich über den Mord am Kassler Regierunspräsidenten Walter Lübcke geäußert.