Meißen, 15.07.2019
Verfassungsfeindliche Musik gehört
Ein 64-jähriger Mann hörte in seiner Wohnung auf der Niederfährer Straße lautstark Musik mit verfassungsfeindlichem Inhalt. Die Polizei stellte den Mann in seiner Wohung. Er muss sich nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.