Dresden, 23.06.2020

Hausdurchsuchungen nach Verbot der Neonaziorganisation "Nordadler"

Im Zusammenhang mit dem Vereinsverbot der Neonaziorganisation "Nordadler" durchsuchten 19 Beamt*innen des Landeskriminalamtes Sachsen zwei Wohnungen in Dresden und Pirna. Den zwei 19 bzw. 36 Jahre alten Tatverdächtigen wird vorgeworfen, Mitglied in der Organisation gewesen zu sein. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums erfolgte das Vereinsverbot auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Dem Verein wird zur Last gelegt, sich mit seiner Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu wenden und dabei wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus zu sein. Kennzeichnend für die Wesensverwandschaft seien die ersehnte Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates, die Verehrung von SS, Adolf Hilter und anderen führenden Repräsentanten des NS-Staates sowie eine ausgeprägte rassistische und antisemitische Ideologie, die sich u.a. in der Leugung der Shoah und der Billigung des Anschlagsgeschehens vom 9. Okotber 2019 in Halle an der Saale zeige. Darüber hinaus weise der Verein, der vorwiegend in offenen und geschlossenen Gruppen auf diversen sozialen Medien tätig gewesen sein soll, eine kämpferisch aggressive Grundhaltung auf, die sich nach Medienberichten in der Planung von Anschlägen mit Brand- und Sprengsätzen gegen politische Gegner*innen konkretisiert haben soll. Neben den Wohnungen in Dresden und Pirna wurden Objekte in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen durchsucht. Insgesamt laufen Verfahren gegen vier Vereinsmitglieder sowie einen Unterstützer.

Projekt:
Ort:
Dresden
Quellen:
  • Presse