Radolfzell am Bodensee, 31.03.2017
Hakenkreuz mit Kreide vor Amtsgericht gemalt
Vor dem Amtsgericht malte ein bislang unbekannter, etwa 30jähriger Täter mit Kreide ein Hakenkreuz auf die Treppe. Zwar ist die Verwendung von Malkreide nicht als Sachbeschädigung zu werten. Die Polizei ermittelt aber dennoch; wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Personen.