Freiburg im Breisgau, 29.04.2017

Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion im Zusammenhang mit Geflüchteten

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei "Die Linke" zu flüchtlingsfeindlichen Übergriffen wird ein "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB" in Freiburg aufgeführt. Die Tat richtete sich gegen Flüchtlinge und wurde als Politisch Motivierte Kriminalität-Rechts eingeordnet. Zur Anzahl der Verletzten wurde keine Angabe gemacht.