Reutlingen, 16.07.2017
Körperverletzung im Zusammenhang mit Geflüchteten
In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei "Die Linke" zu flüchtlingsfeindlichen Übergriffen wird eine Körperverletzung nach §223 StGB in Reutlingen aufgeführt. Die Tat richtete sich gegen Flüchtlinge und wurde als Politisch Motivierte Kriminalität-Rechts eingeordnet. Zur Anzahl der Verletzten wurde keine Angabe gemacht.