Bad Schussenried, 10.01.2020

Islamfeindliche und/oder antimuslimische Straftat

Volksverhetzung § 130 StGB: Ein bereits wegen Volksverhetzung vorbestrafter 52-Jähriger versendet eine antimuslimische Mail an den Bürgermeister von Ummendorf. Das Verfahren wird eingestellt. [PMK: nicht zuzuordnen]