München (Altstadt), 30.05.2020

Mann tätigt Ausruf mit NS-Bezug

Ein 57-jähriger Münchner bekommt am Samstagabend gegen 18.00 Uhr am Viktualienmarkt einen polizeilichen Platzverweis erteilt, da er sich nicht an die Bestimmungen des zur Zeit geltenden Infektionsschutzgesetzes hält. Darauf reagiert er mit einem verfassungswidrigen „Ausruf, der in einem Kontext zur NS-Zeit“ steht. Er wird nach §86a StGB angezeigt.

Projekt:
Ort:
München
Ortsteil:
Altstadt
Handlungen:
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Motive:
Verherrlichung NS-Regime
Kontexte:
Öffentlicher Raum allgemein
Quellen:
  • Quelle: Pressemeldung des Polizeipräsidiums München vom 2. Juni 2020